Eine unserer Studentinnen an der Akademie hat schon den halben Lehrgang zur Personalfachkauffrau absolviert. Jetzt muss sie abbrechen, weil der Staat ihr die Zulassung zum Kurs verweigert. Geht’s eigentlich noch?

Die Zulassungsbedingungen gehen unserer Meinung nach völlig an der Realität vorbei. Die Wirtschaft, die Unternehmen und die Arbeitnehmer haben nun den Salat: Staatlich geförderten Fachkräftemangel….

 

Eine unserer Studentinnen an der Akademie hat schon den halben Lehrgang zur Personalfachkauffrau absolviert. Jetzt muss sie abbrechen, weil der Staat ihr die Zulassung zum Kurs verweigert. Geht’s eigentlich noch?

 

Zulassungsvoraussetzungen als Problem

Es gibt etliche private Bildungsstätten, die ihre Teilnehmer mit eigenen Zertifikaten auszeichnen, die wir gern als „Jodel-Diplome“ bezeichnen. Denn diese Fortbildungen sind oft unqualifiziert, weil sie das geforderte Wissen nicht unbedingt vermitteln. Um das zu vermeiden, sind Lehrgänge und Weiterbildungen mit einer bundesweiten Anerkennung wichtig, das ist gar keine Frage. Einheitliche Zulassungsvoraussetzungen und eine Abschlussprüfung bei der IHK gewährleisten die Qualität Aus- und Weiterbildung.

 

Allerdings weisen diese staatlich vorgeschriebenen Bedingungen auch gravierende Schwächen auf. Ein Beispiel ist der Lehrgang „Geprüfter Personalfachkaufmann“, den wir in unserer Akademie anbieten und der wegen seiner bundesweiten Anerkennung eine hohe Wertigkeit besitzt. Teilnehmen dürfen nur Arbeitskräfte, die bereits über zwei Jahre Berufserfahrung im Personalbereich verfügen.

 

Aber hier beißt sich die Katze in den Schwanz: Einerseits gibt es viele Leute, die in den Personalbereich wechseln wollen. Die dürfen jedoch diese Fortbildung nicht machen, weil Ihnen die zwei Jahre Berufspraxis fehlen. Und andererseits dürfen sie auch nicht in die Personalabteilung wechseln, weil Ihnen ja die Qualifizierung fehlt. Ein absurdes Dilemma, was sich da auftut.

 

Förderung von Fachkräftemangel

Diese Regelung der Zulassungsvoraussetzungen geht völlig an der Realität vorbei. Unternehmer sollten bei der Stellenbesetzung frei entscheiden können: Will ich zwingend einen Mitarbeiter, der beides hat, Personalerfahrung und Fortbildung? Oder reicht mir ein Quereinsteiger, der zwar keine Erfahrung hat, dafür aber hoch motiviert ist?

 

Durch diese staatlichen Regelungen unterliegt der Arbeitgeber bei der optimalen Entwicklung seines Personals jedoch unsinnigen Einschränkungen. Und auch den Arbeitnehmern wird so die Chance genommen, sich frei in einen anderen Bereich hinein zu entwickeln. Es heißt immer „Tu, was du gerne tust und das, wo deine Talente liegen.“ Aber genau das ist eben nicht möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen die Realität ausblenden.

 

Es geht auch ohne eng gesteckte Zwänge

Dahinter steckt natürlich der Gedanke, dass nur Leute mit Personalerfahrung diesen Lehrgang auch wirklich packen können. Unsere Erfahrung ist jedoch eine andere. Ein Teilnehmer mit Erfahrungen im Personalbereich kann zwar die Inhalte besser nachvollziehen und Beispiele aus der Praxis einbringen. Aber auch unerfahrene Leute können diese Prüfung durchaus schaffen, wenn sie engagiert sind und Leidenschaft für das Thema besitzen. Für sie ist es zwar härter, aber durchaus machbar.

 

Die strikte Regelung führt natürlich auch zu Mogelei: Angestellte, die nur peripher mit dem Personalwesen zu tun hatten, bekommen – richtig dargestellt – ebenfalls die Zulassungsvoraussetzung. Das ist tatsächlich bürokratischer Unsinn. Ein einheitlicher Abschluss und damit ein gleichwertiger Standard, den der Staat setzt, ist von der Idee her gut und richtig. Aber die Zulassung so zu beschränken, ist in diesem Fall zu viel staatlicher Reglementierung, die den Fachkräftemangel nur noch fördert.

 

Wir wünschen uns da vernünftige Regeln, die sich an der Arbeitsrealität orientieren.